Energetisch sanieren – Steuern sparen!

Energetisch modernisieren - Geld sparen

Seit dem 01.01.2020 können Besitzer von selbstgenutztem Wohneigentum – Haus oder Eigentumswohnung – die Kosten einer energetischen Modernisierung ihrer Immobilie teilweise von der Steuer abziehen.

Seit dem 01.01.2020 können Besitzer von selbstgenutztem Wohneigentum – Haus oder Eigentumswohnung – die Kosten einer energetischen Modernisierung ihrer Immobilie teilweise von der Steuer abziehen. Abziehbar sind 20% der Kosten verteilt auf drei Jahre. Die Randbedingungen wurden vom Gesetzgeber bewusst „einfach“ gestaltet. So muss die Maßnahme weder vor Beginn „angemeldet“, noch muss ein externer Gutachter oder Energieberater eingeschaltet werden. Dennoch gibt es natürlich Vorgaben, die einzuhalten sind, um die steuerliche Förderung in Anspruch nehmen zu können.

Eigentümer, die Näheres zu der Förderung wissen wollen, wenden sich in der Regel an ihren Steuerberater. Um einen ersten Überblick über die einzuhaltenden Kriterien zu gewinnen, kann im Beratungsgespräch auf eine neue Broschüre des Verbandes für Dämm­systeme, Putz und Mörtel e.V. (VDPM) verwiesen werden, die sich speziell an Eigentümer wendet. Dort sind neben den formalen auch die bautechnischen Anfor­derungen zusammengestellt. Das bloße Einhalten der ohnehin geltenden gesetzlichen Bestimmungen reicht nämlich nicht. Gefördert werden nur Maßnahmen, die über das gesetzliche Maß hinausgehen. Dies ist jedoch in den meisten Fällen durchaus sinnvoll und auch wirtschaftlich.

Die VDPM-Broschüre „Steuern sparen“ ist ebenso wie das Muster der Erklärung des Fachunternehmens als PDF abrufbar unter www.vdpm.info. Gedruckte Exemplare der Broschüre werden auf Anfrage ebenfalls zur Verfügung gestellt.

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