

Prüfung auf org. Farbanstriche und Schalöl
Eine Überprüfung des Untergrundes auf organische Farbanstriche, die den potenziellen Putzgrund abdichten und ihn ungeeignet für die Aufnahme eines mineralischen Putzes machen, und die Überprüfung auf Schalölrückstände erfolgt mittels einer Lötlampe. In der Flamme wird ein organischer Farbanstrich weich und ist mit einem Spachtel zu lösen. Schalölrückstände entwickeln einen typischen Geruch und verursachen eine (geringe) Rauchbildung. Die organischen Rückstände sind vor dem Putzen mechanisch zu entfernen, bzw. Schalölrückstände werden mit einem geeigneten Waschzusatz entfernt.
Prüfung der Haftung des Altanstriches
Das überkreuzte Einschneiden (Gitterritzprüfung) eines Anstrichfilmes dient als Grundlage für die Beurteilung von Altanstrichen auf ihre Eignung als Anstrich- oder Putzgrund. Sind an den Schnitt-
punkten kleine Splitter des Altanstriches abgeplatzt (bis 5% der Fläche), ist der Anstrich noch zur Aufnahme eines neuen Anstriches geeignet. Bei Abplatzen von mehr als 10% der Fläche ist der Altanstrich mechanisch zu entfernen.
Wischprobe
Mit der flachen Hand wird ein Altputz auf „Abkreiden“, eine die Haftung stark reduzierende feine Schicht, überprüft. Dabei wird mit der flachen Hand über die Fassade gewischt. Ist die Handfläche mit hellen Staubpartikeln bedeckt, ist der Untergrund nicht ohne geeignete Vorbehandlung als Putzgrund geeignet.
Benetzungsprobe
Zur Gewährleistung einer Haftung von mineralischen, hydraulisch bindenden Putzen am Untergrund ist eine kapillare Saugfähigkeit zur Ermöglichung der Verbindung des Putzes mit dem Untergrund erforderlich. Wasser ist auf die Fassade zu spritzen und soll langsam und gleichmäßig aufgesaugt werden.
Abreißprobe
Gibt es Zweifel an der Tragfähigkeit des Altputzes, ist eine Abreißprobe durchzuführen. Dazu ist eine Fläche von ca. 40 x 40 cm mit SAKRET Klebe- und Armierungsmörtel KAM zu überarbeiten. In das obere Drittel ist alkaliresistentes Gewebe, wie z.B. SAKRET Armierungsgewebe (ca. 40 x 60 cm), so einzubauen, dass 20 cm überstehen. Nach 7 Tagen ist an dem überstehenden Gewebe zu reißen. Löst sich das Gewebe aus dem Armierungsmörtel, ist der Altputz tragfähig; löst sich der Armierungsmörtel von der Wand, ist der Altputz nicht tragfähig und muss entfernt werden.