Brandklasse B1, schwer entflammbar

Für Gebäude der Klassen 4 und 5, also für alle weiteren Gebäude bis zu einer Höhe der Hochhausgrenze (22 m lt. MBO) ist die Ausführung der Fassade in der Brandklasse B1 vorgeschrieben. Dazu wird ebenfalls EPS als Dämmstoff (alternativ beispielsweise Phenolharzplatten) verwendet und durch Einbau von unbrennbaren Brandriegeln ein Ausbreiten eines Fassadenbrandes gebremst. Schwer entflammbare Systeme sind bis zu einer Dicke von 300 mm möglich, alle systemgebundenen Edelputze sowie keramische Fliesen und Platten oder bestimmte Natursteinplatten sind möglich. Eine kurze Beschreibung der Anordnung der Brandriegel ist gesondert aufgeführt.